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Qualität zu kleinen Preisen

1. Allen Lieferungen und Leistungen der Firma MVG-Motorenvertriebsgesellschaft aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der MVG-Motorenvertriebsgesellschaft sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

2. Die MVG-Motorenvertriebsgesellschaft wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als eine Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, daß er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muß mindestens eine Woche betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises und umfaßt lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sind ausgeschlossen.

3. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die MVG-Motorenvertriebsgesellschaft die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an die MVG-Motorenvertriebsgesellschaft trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei MVG-Motorenvertriebsgesellschaft in Finnentrop.

4. Rechnungen der MVG-Motorenvertriebsgesellschaft sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist die MVG-Motorenvertriebsgesellschaft berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz (zur Zeit 4,26%) zu verlangen, ohne daß es der vorherigen Mahnung bedarf. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist durch die Firma MVG-Motorenvertriebsgesellschaft beträgt 24 Monate ab Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen wird die MVG-Motorenvertriebsgesellschaft Fehlmengen nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlaß einräumen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu. Die Gewährleistung für Mängel bei Geräten ist auf Nachbesserung beschränkt.

6. Elektronische Anschlüsse und Verkabelungen sind nach geltenden Vorschriften von Elektro-Fachbetrieben durchzuführen. Die MVG-Motorenvertriebsgesellschaft leistet Gewähr dafür, daß die elektrischen Bauteile bei der Übergabe bzw. Versendung keine Material- und/oder Herstellungsfehler haben Sollte ein Bauteil gleichwohl fehlerhaft sein, wird es von der MVG-Motorenvertriebsgesellschaft während der Gewährleistungsfrist umgetauscht. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware. Wird ein Mangel im vorgenannten Sinne nicht in angemessener Zeit durch Umtausch beseitigt, kann der Käufer nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung ist aus technischen Gründen ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt die MVG-Motorenvertriebsgesellschaft keine Gewähr dafür, daß die Funktionen den Anforderungen des Käufers genügen oder mit Komponenten in der speziellen Konfiguration beim Käufer zusammenarbeiten. Auch übernimmt die MVG-Motorenvertriebsgesellschaft keine Gewähr für die Auswahl, die Installation und die Nutzung der elektonischen Bauteile. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch vorgenommene Änderungen des Käufers oder eines Dritten an der Ware oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung der Ware entstanden sind.

7. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der MVG-Motorenvertriebsgesellschaft aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen im Eigentum der MVG-Motorenvertriebsgesellschaft. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die die MVG-Motorenvertriebsgesellschaft gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, der MVG-Motorenvertriebsgesellschaft alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

8. Die MVG-Motorenvertriebsgesellschaft ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

9. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Grevenbrück.