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Garantie für Motoren und Zubehör
Die Garantiezeit für mechanische MVG Motoren und das jeweilige Zubehör beträgt 5 Jahre ab Herstellungsdatum.
Für Motoren mit Funk Komponenten werden 2 Jahre ab Herstellungsdatum garantiert.
Garantiezeiten für Zubehör wie z.B. Schalter, Zeitschaltuhren entnehmen Sie bitte der Produktbeschreibung.
Die Garantie beschränkt sich auf den kostenlosen Austausch oder die kostenlose Reparatur von Motorteilen, die ursprünglich als defekt anerkannt worden sind.
Transportkosten gehen voll zu Lasten des Käufers; zu Überprüfungen am Standort des Kunden ist MVG nicht verpflichtet.
Die Garantie gilt nicht im Falle von:
- falschem oder nachlässigem Gebrauch.
- unsachgemäßer Installation oder Wartung
- unsachgemäßem Einsatz bzw. Nutzung unserer Produkte, sofern hierzu nicht ausdrücklich unsere schriftliche Genehmigung vorlag.
- Verwendung von Zubehör in der Anlage, für das keine schriftliche Genehmigung unserer technischen Abteilung vorliegt.
- Nichteinhaltung der in der Auftragsbestätigung festgesetzten Verkaufsbedingungen.
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